Mit der Funktion „E-Mail-Adresse verbergen“ hat Apple ein Tool in seine Software integriert, dass bei Anmeldungen auf Webseiten etwa eine zufällige Mail-Adresse generiert und eingehende E-Mails automatisch an die tatsächliche Mail weiterleitet. Dadurch wird die Privatsphäre geschützt. Ein aktueller Fall zeigt aber, dass Apple in strafrechtlich relevanten Fällen durchaus echte Kontaktdaten weitergibt.
Laut einem Bericht von 404 Media konnte die Identität eines iCloud-Nutzers trotz aktivierter Anonymisierungsfunktion ermittelt werden. Der Nutzer hatte über eine zufällig generierte E-Mail-Adresse eine Drohmail verschickt. In diesem Fall stellte Apple den Behörden die echten Nutzerdaten zur Verfügung.
Anonymität wird bei Straftaten aufgehoben
Der Vorfall verdeutlicht eine wichtige Einschränkung: Der Schutz gilt nicht absolut. Bei ernsthaften Bedrohungen oder strafrechtlichen Ermittlungen kann Apple Daten an Strafverfolgungsbehörden weitergeben, sofern eine rechtliche Grundlage besteht. In diesem Fall ist das wohl geschehen, die Erklärung dafür liefert Apple in den iCloud-Nutzungsbedingungen:
„Hide My Email (meine E-Mail-Adresse verbergen) ermöglicht es dir, eindeutige, zufällige E-Mail-Adressen zu generieren, die an eine E-Mail-Adresse deiner Wahl weitergeleitet werden. Apple behält sich das Recht vor, die Anzahl der unter dieser Funktion verfügbaren E-Mail-Adressen zu begrenzen, oder die Nutzung eines Alias zu beenden, wenn die Nutzung gegen die hierin dargelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt.“
Der Mann, der diese Unterscheidung nun aus eigener Erfahrung kennengelernt hat, hatte eine Droh-Mail an die Freundin eines FBI-Direktors versendet und diese hinter der iCloud+-Funktion versteckt.



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